Pfändungssicheres Konto - Informationen zum P-Konto
Pfändungsschutz gibt es seit 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto

Seit dem 01.07.2010 ist das “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz” In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein neues als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.
Seit dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten, sogenannte P-Konten, gewährt (§ 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes).
Beantragen hier schnell und ganz einfach Ihr sicheres P-Konto ohne Schufa!
ACHTUNG vor allem beim Bezug von Sozialleistungen
Arbeitslosengeld, Hartz-4-Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. Das geht seit 1. Januar 2012 wegen der Gesetzesänderung nicht mehr! Pfändungsschutz gibt es seit 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto!

- Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
- Beträge bis 1.028,89 Euro (neuer Betrag seit 01.07.2011) können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
- Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
- Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
- Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
- Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
- Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
- Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Für die bei uns angebotenen P-Konten erfolgt der gesamte Ablauf online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet ohne bei Banken direkt vorzusprechen oder um ein P-Konto betteln zu müssen! Des weiteren dient jeweils eine MasterCard Kreditkarte zur Teilnahme am Zahlungsverkehr (vergleichbar mit einer ec-Karte/Girocard), was bei einem P-Konto nicht selbstverständlich ist.
Alle hier vermittelten P-Konten beinhalten eine Kontofunktion*, womit Sie Geld per Überweisung empfangen können und Geld online auf jede deutsche Bankverbindung überweisen können!
Alle hier aufgeführten Kartenkonten werden ohne Schufaprüfung eröffnet und können auf Wunsch als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) geführt werden. Nach Aktivierung Ihrer Karte können Sie Ihr Konto im eingeloggten Verwaltungsbereich der Karte auf „P-Konto“ umstellen. Und schon verfügen Sie über den so wichtigen Pfändungsschutz!




